Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Bitte beachten Sie, dass das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses 2-3 Arbeitstage in Anspruch nehmen kann.
Preis
CHF 20.00
Bemerkung
Bitte füllen Sie die Online-Bestellung aus und bezahlen Sie das Dokument im Anschluss online.
Verfahren
Nach Abklärung der Handlungsfähigkeit bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Zug erstellen wir das Handlungsfähigkeitszeugnis und lassen Ihnen dieses per Post zukommen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.